Steuern & Besteuerung

Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne 2026 – Was wirklich abgeht

Was die Abgeltungssteuer kostet, wann sie greift, wie Soli und Kirchensteuer addiert werden und wo die Unterschiede zwischen ausländischem Broker und deutscher Bank liegen.

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Wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst, langt der Fiskus zu – immer, ohne Haltefrist. Die pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag treffen dich spätestens bei der Depotabrechnung. Wer versteht, wie die Steuer berechnet wird und wo der Hebel liegt, spart über die Jahre oft mehrere Tausend Euro.

Wer zahlt was – der Überblick

Die Abgeltungssteuer ist ein pauschaler Steuersatz auf Kapitalerträge. Sie ersetzt bei den meisten Privatanlegern die individuelle Einkommensbesteuerung dieser Erträge. Rechtsgrundlage ist § 32d EStG. Der Satz beträgt immer 25 Prozent, egal ob du 500 Euro oder 50.000 Euro Gewinn machst.

Dazu kommt automatisch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuer (nicht des Gewinns). Das ergibt effektiv 26,375 Prozent. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer – am Ende landest du bei rund 27,8 bis 27,99 Prozent Gesamtbelastung.

PostenSatzBezug
Abgeltungssteuer25,00 %Kapitalertrag (nach Freibetrag)
Solidaritätszuschlag5,50 %auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer Bayern / BW8,00 %auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer übrige Bundesländer9,00 %auf die Abgeltungssteuer

Wann die Steuer fällig wird

Die Steuer entsteht im Moment der Realisierung – also beim Verkauf. Buchgewinne (Kursgewinne bei Aktien, die du weiter hältst) bleiben steuerfrei, egal wie hoch sie sind. Erst der Verkauf löst den Zugriff des Finanzamts aus.

Bei Dividenden dagegen greift die Steuer automatisch bei Auszahlung, weil die Dividende als Kapitalertrag direkt vom Emittenten ans depotführende Institut fließt.

Deutsche Bank oder Auslands-Broker – der entscheidende Unterschied

Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Deutsche Banken und zugelassene deutsche Niederlassungen behalten die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie ans Finanzamt ab. Für dich ist die Steuer damit „abgegolten“ – du musst nichts weiter tun, außer du willst die Steuer über deine Einkommensteuererklärung zurückholen (dazu später mehr).

Bei ausländischen Brokern (Interactive Brokers, Trade Republic hatte lange eine Sonderrolle, DEGIRO, Flatex als polnische Filiale, viele US-Anbieter) gilt das nicht automatisch. Du musst die Gewinne selbst in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angeben. Bei unserem Aktiengewinnrechner kannst du genau dieses Szenario durchrechnen.

Flow: Wer behält wie viel ein Aktiengewinn z.B. 10.000 € – Freibetrag 1.000 € (ledig) Bemessung 9.000 € Steuer 25 % + Soli 5,5 % ≈ 2.374 € Netto bei dir: 10.000 € – 2.374 € = 7.626 €
Rechenweg: Gewinn → Freibetrag → Bemessungsgrundlage → Steuer.

Rechenbeispiel: 10.000 € Gewinn, evangelisch, Hamburg

Du hast Apple-Aktien für 30.000 € gekauft und nach drei Jahren für 40.000 € verkauft. 10.000 € realisierter Gewinn. Kein anderer Sparerpauschbetrag genutzt, ledig, evangelisch, wohnst in Hamburg.

  1. Sparerpauschbetrag: 10.000 € – 1.000 € = 9.000 € Bemessungsgrundlage
  2. Abgeltungssteuer: 9.000 € × 25 % = 2.250 €
  3. Solidaritätszuschlag: 2.250 € × 5,5 % = 123,75 €
  4. Kirchensteuer (Hamburg, 9 %): 2.250 € × 9 % = 202,50 €
  5. Gesamt: 2.250 + 123,75 + 202,50 = 2.576,25 €

Nach Steuer bleiben dir von 10.000 € Gewinn effektiv 7.423,75 €. Die tatsächliche Gesamt-Belastung liegt bei rund 25,76 Prozent – weil der Freibetrag die Rechnung für kleinere Gewinne deutlich entlastet. Bei 100.000 € Gewinn käme man auf 27,82 Prozent.

Wann sich die Günstigerprüfung lohnt

Die Pauschale von 25 Prozent ist nur dann sinnvoll, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz höher liegt. Wer wenig verdient (Studenten mit Nebenjob, Rentnerinnen mit geringer Rente), kann über die Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen, dass die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Das Finanzamt prüft dann selbst, ob das für dich günstiger ist – ist es das nicht, bleibt es bei den 25 Prozent.

Als grobe Faustregel: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter rund 18.000 € liegt, lohnt der Antrag fast immer. Darüber selten. Finanztip hat dazu eine Rechen-Hilfe, aber am einfachsten ist der Test direkt im ELSTER-Formular.

Einzelfälle: Was die Pauschalsteuer nicht abdeckt

Nicht alle Aktien-nahen Gewinne fallen unter die Abgeltungssteuer. Die wichtigsten Abgrenzungen:

  • Altbestände vor 2009: Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, sind bei Verkauf grundsätzlich steuerfrei (Bestandsschutz). Achtung: Dividenden daraus sind trotzdem steuerpflichtig.
  • Gewerblicher Wertpapierhandel: Wer „banktypisch“ handelt (Volumen, Häufigkeit, Fremdfinanzierung), kann als Gewerbetreibender eingestuft werden. Dann gilt der Einkommensteuersatz plus Gewerbesteuer – in der Praxis eine sehr hohe Hürde, die kaum erfüllt wird.
  • Beteiligungen ≥ 1 %: Halten an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre löst § 17 EStG aus – dann gilt das Teileinkünfteverfahren (60 % des Gewinns zum persönlichen Steuersatz).
  • Mitarbeiterbeteiligungen: Bei RSUs, ESPP oder Stock Options gibt es Sonderregeln. Der geldwerte Vorteil beim Vesting läuft über die Lohnsteuer, der spätere Verkauf über die Abgeltungssteuer.

Worauf es am Ende ankommt

Die Abgeltungssteuer ist eine simple Pauschale, die für 95 Prozent der Privatanleger keine weitere Handlung verlangt, sofern sie über eine deutsche Bank handeln. Die Hebel, die wirklich etwas bringen: Sparerpauschbetrag voll ausnutzen (siehe dazu unseren Ratgeber zum Sparerpauschbetrag), Verluste konsequent verrechnen (Verlustverrechnung), bei Fonds die Teilfreistellung im Kopf haben (Teilfreistellung ETF) und bei Auslandsdividenden die Quellensteuer korrekt anrechnen (Quellensteuer).

Quellen

  • § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer (laufend aktualisiert)
  • BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung gewerblicher Wertpapierhandel

Häufige Fragen

Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

Nein, nicht zwingend, wenn dein Broker eine deutsche Bank ist – die Steuer wird dort automatisch einbehalten. Bei ausländischen Brokern musst du die Gewinne in der Anlage KAP angeben.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne 2026?

Der Steuersatz beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) plus ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %). Effektiv kommen damit rund 26,4 bis 28 % auf den Gewinn oberhalb des Sparerpauschbetrags.

Gibt es eine Haltefrist wie bei Immobilien?

Nein. Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer. Einzige Ausnahme: Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden (Altbestand), sind beim Verkauf steuerfrei.

Was ist die Günstigerprüfung?

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann mit deinem individuellen Satz, falls das günstiger ist.

Wie wird die Kirchensteuer einbehalten?

Deutsche Banken fragen einmal jährlich automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Wenn ja, wird die Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungssteuer einbehalten. Du kannst dem Abruf widersprechen, musst dann aber selbst in der Steuererklärung angeben.