Systematik & Recht

FIFO bei Aktienverkäufen – warum dein Gewinn höher ausfällt, als du denkst

Wie das First-In-First-Out-Prinzip bei Teilverkäufen funktioniert, warum du bei Nachkäufen den ältesten Bestand verkaufst, wie Bank-Systeme das umsetzen und wo die Fallen bei Depotwechseln lauern.

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Hast du mehrfach Aktien eines Unternehmens gekauft und verkaufst später einen Teil, gilt für das Finanzamt eine eiserne Regel: First in, first out. Die zuerst gekauften Stücke werden zuerst wieder abgegeben – egal, welche Teilposition du subjektiv „verkauft“ hast. Das klingt nach einer Formalie, macht in der Praxis aber hunderte oder tausende Euro Steuerdifferenz aus.

Was FIFO genau bedeutet

FIFO (First In, First Out) heißt: Bei Teilverkäufen aus einem Bestand identischer Wertpapiere wird der älteste Kaufbestand zuerst veräußert. Rechtsgrundlage ist die Rechtsprechung des BFH und die Verwaltungspraxis – explizit geregelt im BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer sowie implizit in § 20 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wenden deutsche Banken FIFO automatisch und verpflichtend an.

Der Grund: Ohne eine feste Regel könntest du bei jedem Teilverkauf willkürlich die „teuerste“ Position als Verkauf ausweisen und so den Gewinn kleiner rechnen. FIFO nimmt dir diese Wahlfreiheit – und damit die Möglichkeit zur Gestaltung.

Ein Rechenbeispiel, das den Effekt zeigt

Du kaufst über drei Jahre insgesamt 300 Stück Allianz-Aktien:

DatumStückzahlKursInvestition
2023-02-10100180 €18.000 €
2024-05-22100220 €22.000 €
2025-09-14100260 €26.000 €

Gesamter Einstandspreis: 66.000 € für 300 Stück. Durchschnittspreis: 220 € pro Stück.

Im April 2026 steht der Kurs bei 290 €. Du verkaufst 100 Stück zu 290 €, Erlös 29.000 €.

Nach FIFO: Das Finanzamt zieht die 100 Stück vom 10.2.2023 (à 180 €) ab. Einstand: 18.000 €, Gewinn: 29.000 – 18.000 = 11.000 €.

Hättest du selbst wählen können: Du hättest die jüngsten 100 Stück (à 260 €) als Verkauf deklariert. Einstand: 26.000 €, Gewinn: 29.000 – 26.000 = nur 3.000 €.

Differenz: 8.000 € Mehrgewinn im Vergleich zu einem frei wählbaren Verkauf. Bei 26,375 % Abgeltungssteuer bedeutet das 2.110 € mehr Steuer.

FIFO-Stack: Der älteste Bestand verlässt das Depot zuerst Kauf 2023 · 180 € Kauf 2024 · 220 € Kauf 2025 · 260 € Verkauf 2026 Steuer auf Gewinn 11.000 € Stapel: unten alt · oben neu Älteste Position zuerst raus
Bei einem Teilverkauf werden zuerst die ältesten Stücke veräußert — der rechnerische Gewinn ist dadurch oft höher als gedacht.

Was FIFO nicht betrifft

FIFO greift nur innerhalb einer identischen Wertpapier-Gattung. Unterschiedliche Aktien werden einzeln behandelt:

  • Apple-Aktien und Microsoft-Aktien sind getrennte Bestände. FIFO gilt nur innerhalb jeder Position.
  • Unterschiedliche ISINs sind separate Gattungen. Stamm- und Vorzugsaktien eines Unternehmens sind steuerlich getrennt.
  • Unterschiedliche Fonds – auch wenn sie denselben Index abbilden – sind separate Gattungen, sobald sich die ISIN unterscheidet.

Daraus folgt ein kleiner Trick: Wer bewusst Steuer-Hebel will, kann eine teuerere Zweitposition über einen zweiten ETF (anderer Anbieter, andere ISIN, gleicher Index) aufbauen. Verkäufe aus diesem Topf greifen dann FIFO-isoliert auf diesen zweiten Bestand zu. In der Praxis nur mit sauberer Dokumentation zu empfehlen.

Unterbestände und Sperrfristen

Eine Besonderheit gilt für Altbestände vor 2009. Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. FIFO-technisch liegt der Altbestand unten im Stapel. Bei Teilverkäufen gehen die Altbestände zuerst raus – steuerfrei. Erst wenn der Altbestand abgebaut ist, greift die Abgeltungssteuer auf die jüngeren, 2009+-Bestände zu.

Viele Banken führen Altbestände in einem separaten Unterdepot, um die Zuordnung zu sichern. Falls du noch Altbestände hältst: Bank-Kontoauszüge aus den Vor-2009-Jahren gut aufbewahren – beim Finanzamt ist die Beweislast bei dir.

Kapitalmaßnahmen und FIFO

Stocksplits, Bezugsrechte, Spin-offs – Kapitalmaßnahmen beeinflussen die FIFO-Reihenfolge nicht direkt. Das Finanzamt arbeitet mit einer steuerlichen Kontinuität: Die neue Position erbt das Anschaffungsdatum der Ursprungsposition. Ein 1:2-Split verdoppelt die Stückzahl, der Einstandspreis halbiert sich – aber das Anschaffungsdatum bleibt das der Ursprungsaktie. Beim Verkauf zählt also weiterhin das FIFO-Prinzip.

Bei Spin-offs (Ausgliederung einer Tochtergesellschaft mit Aktienzuteilung) wird der ursprüngliche Einstandspreis proportional auf Mutter- und Tochter-Aktie verteilt. Das Anschaffungsdatum der Tochter ist aber das der Mutter – relevant bei Altbeständen vor 2009, wo auch Spin-off-Aktien ggf. steuerfrei veräußert werden können.

Der Durchschnittspreis-Irrtum

Viele Anleger denken, die Bank würde mit dem Durchschnittseinstandspreis rechnen (Gesamtinvestition durch Gesamtstück). Das gilt im Rechnungswesen von Unternehmen (Weighted Average) – aber nicht für die deutsche Abgeltungssteuer auf Privatanleger-Depots. Dort ist FIFO verbindlich.

Der Durchschnittspreis taucht in Depot-Apps trotzdem häufig auf, weil er für die Portfolio-Bewertung (aktueller Bewertungsgewinn) aussagekräftig ist. Aber steuerlich bleibt FIFO die Basis für den realisierten Gewinn.

Die wichtigsten Hebel

  • Vor Teilverkäufen den Einstandspreis der ältesten Position prüfen – der Steuergewinn orientiert sich an diesem Kurs, nicht am Durchschnitt.
  • Bei separaten Tranchen mit stark unterschiedlichen Kursniveaus kann es lohnen, die gesamte Position zu verkaufen und später neu aufzubauen, statt mehrfach Teilverkäufe zu machen.
  • Altbestände vor 2009 gezielt zuerst verkaufen – sie sind steuerfrei.
  • Bei Depotwechseln immer die Anschaffungs-Historie mitgeben oder nachreichen, sonst verlierst du den Steuervorteil der günstigen Einstandspreise.
  • Identische ETFs verschiedener Anbieter (andere ISIN) sind steuerlich getrennte Bestände – ein Werkzeug für bewusste Steueroptimierung, aber mit Dokumentationsaufwand.

Quellen

  • § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
  • BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer (Abschnitt FIFO / Bestandsdifferenzen)
  • BFH-Rechtsprechung zur Reihenfolge-Regel

Häufige Fragen

Kann ich FIFO abwählen und eine andere Reihenfolge nutzen?

Nein. FIFO ist bei deutschen Banken verbindlich. Einzige Ausnahme: Wenn unterschiedliche ISINs oder Unterdepots vorliegen, werden diese separat nach FIFO abgerechnet – das eröffnet indirekt eine gewisse Wahl.

Was passiert bei einem Aktiensplit mit der FIFO-Reihenfolge?

Das Anschaffungsdatum bleibt das der ursprünglichen Aktie. Die Stückzahl passt sich an, der Einstandspreis pro Aktie wird entsprechend verändert. Für FIFO-Zwecke läuft der Alt-Bestand also unverändert weiter.

Wie wirkt sich FIFO auf Altbestände vor 2009 aus?

Altbestände werden zuerst verkauft (unten im Stapel). Sie sind steuerfrei. Erst wenn der Altbestand abgebaut ist, greift die Abgeltungssteuer auf die 2009+-Bestände zu – es lohnt sich also, Altbestände gezielt früh zu realisieren, solange sie im Depot liegen.

Nutzt die Bank den Durchschnittspreis oder den FIFO-Preis für die Steuer?

Für die Steuerabrechnung ausschließlich FIFO. Der Durchschnittspreis wird in Depot-Übersichten oft angezeigt, ist aber nur für die Portfolio-Bewertung gedacht, nicht für die Kapitalertragsteuer.

Was passiert bei Depotübertrag von ausländischem zu deutschem Broker?

Wenn die neue Bank die Anschaffungsdaten nicht vom alten Broker erhält, wird der Übertragungskurs als fiktiver Neukauf angesetzt. FIFO startet dann bei diesem Datum – die ursprünglichen günstigen Einstandspreise gehen für die Steuerrechnung verloren. Anschaffungshistorie deshalb immer mit einreichen.