Freibeträge

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 €, 2.000 € und warum der Freistellungsauftrag dich Geld kostet, wenn du ihn falsch setzt

Wie hoch der Sparerpauschbetrag ist, wie du ihn auf mehrere Banken aufteilst, was ausgeschöpfte Freibeträge vom Jahreswechsel bringen und warum Ehepartner hier besonders profitieren.

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Jeder Privatanleger hat pro Jahr 1.000 € steuerfreie Kapitalerträge – Ehepartner zusammen sogar 2.000 €. Der Sparerpauschbetrag ist das einzige legale Werkzeug, mit dem du Steuer auf Aktiengewinne auf null drücken kannst, solange der Gewinn klein genug ist. Wer Freistellungsaufträge falsch verteilt, verschenkt bares Geld ans Finanzamt.

Wie hoch ist der Betrag wirklich – und seit wann

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2023 1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepartner. Er steht in § 20 Abs. 9 EStG. Die Anhebung von vorher 801 € bzw. 1.602 € war Teil des Jahressteuergesetzes 2022 und gilt unverändert fort.

Unter den Pauschbetrag fallen alle Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, Fondsausschüttungen, Zwischengewinne bei Anleihen, Stückzinsen. Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag – was nicht genutzt wird, verfällt zum 31.12.

FallBetrag (2026)
Ledig, nicht zusammenveranlagt1.000 €
Zusammenveranlagte Ehepartner gemeinsam2.000 €
Dauerhaft getrennt lebende Ehepartner2 × 1.000 €
Lebenspartner (eingetragen) zusammenveranlagt2.000 €

Der Freistellungsauftrag – wie er funktioniert

Banken behalten die Abgeltungssteuer ab dem ersten Cent ein – es sei denn, du erteilst einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe deines Pauschbetrags. Rechtsgrundlage: § 44a EStG.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, aber die Summe darf nicht über 1.000 € (bzw. 2.000 €) liegen. Die Bank prüft nicht, ob du ihn bei anderen Banken schon vergeben hast – das ist deine Verantwortung. Eine Doppel-Belegung würde das Finanzamt spätestens in der Veranlagung bemerken (Banken melden die genutzten Beträge ans BZSt).

Verteilung des Freistellungsauftrags auf mehrere Banken Broker A 600 € Freistellung Bank B 300 € Freistellung Sparbuch C 100 € Freistellung Summe 1.000 € = Pauschbetrag
Drei Konten, in Summe genau 1.000 € – die Bank behält unterhalb dieses Betrags keine Steuer ein.

Die häufigsten Fehler bei der Verteilung

In der Praxis sehen wir vor allem drei Fehler:

  1. Freistellungsauftrag nur bei einer Bank: Wer 1.000 € bei Bank A setzt, dort aber nur 100 € Erträge hat, während Bank B 900 € Kursgewinne ausweist, zahlt auf die 900 € unnötig Abgeltungssteuer. Die Freistellung bei Bank A verfällt ungenutzt.
  2. Vergessen nach Broker-Wechsel: Du eröffnest bei einem neuen Broker und hebst den alten Freistellungsauftrag nicht auf. Das bleibt unschön, solange du nicht über das Limit kommst – aber sobald du doch über 1.000 € summierst, gibt es Ärger.
  3. Ehepartner doppelt bei derselben Bank: Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag zählt für beide zusammen (2.000 €). Wenn beide je 1.000 € bei der gleichen Bank hinterlegen, ist das korrekt. Wenn beide je 2.000 € eintragen, wird das System die Überbelegung spätestens in der Jahresmeldung kippen.

Rechenbeispiel: Was dich ein vergessener Auftrag kostet

Du hältst ein Depot bei Trade Republic (deutsche Bank, da inzwischen deutsche Niederlassung) und eines bei comdirect. Beide Depots werfen je 500 € Kursgewinn ab. Du hast keinen Freistellungsauftrag gesetzt.

Rechnung ohne Freistellung:

  • Trade Republic: 500 € × 26,375 % = 131,88 € einbehalten
  • comdirect: 500 € × 26,375 % = 131,88 € einbehalten
  • Gesamt: 263,75 €

In der Steuererklärung holst du dir die Überzahlung zwar zurück, sobald du den Sparerpauschbetrag im Anlage-KAP-Formular nachträglich beanspruchst – aber dein Geld liegt bis zur Rückerstattung beim Finanzamt. Mit korrekt gesetztem Freistellungsauftrag (je 500 € bei beiden) hättest du den Cashflow sofort behalten.

Ehepartner: Wann sich die Zusammenveranlagung besonders lohnt

Bei gemeinsamem Freistellungsauftrag können Eheleute die 2.000 € flexibel aufteilen – einer kann theoretisch die vollen 2.000 € allein nutzen, wenn der andere Partner keine Kapitalerträge hat. Voraussetzung: gemeinsamer Freistellungsauftrag (beide Unterschriften) bei einem gemeinsamen Depot oder bei zwei Einzeldepots mit entsprechender Aufteilung.

Ein Beispiel: Partner A hat einen Broker mit 1.800 € Kursgewinn, Partner B hat ein Tagesgeldkonto mit 200 € Zinsen. Gemeinsamer Freistellungsauftrag 2.000 €: steuerfrei. Ohne gemeinsamen Auftrag würde Partner A 1.000 € übersteigen und auf die restlichen 800 € Abgeltungssteuer zahlen (ca. 211 €), während Partner B mit 200 € unter seinen 1.000 € bleibt und nichts zahlt.

Sonderfall: Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV)

Wer als Rentnerin, Student mit geringem Einkommen oder Minijobber mit wenig Gesamteinkommen steuerfrei bleibt, kann beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 EStG beantragen. Die Bescheinigung gilt normalerweise drei Jahre. Vorlage bei der Bank – die Bank behält dann gar keine Steuer ein, auch nicht oberhalb der 1.000 €.

Das funktioniert nur, wenn dein Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 € pro Person) liegt. Der Sparerpauschbetrag wird dabei obsolet – die NV-Bescheinigung ist stärker.

Jahreswechsel: Was verfällt und was nicht

Der Sparerpauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Wer 2025 nur 300 € Erträge hatte und 700 € Pauschbetrag ungenutzt lässt, kann den Rest nicht ins nächste Jahr übertragen. Zum 1.1.2026 startet wieder der frische Betrag.

Daraus ergibt sich eine oft übersehene Optimierung: Wenn du Anfang Januar einen Verkauf mit hohem Kursgewinn planst, nimm ihn besser noch im alten Jahr mit – dann nutzt du zwei Jahres-Pauschbeträge statt einen. Natürlich nur, wenn du nicht mit einer Kursreaktion rechnest, die den Steuervorteil auffrisst.

Die wichtigsten Hebel zum Mitnehmen

Der Sparerpauschbetrag ist kein theoretisches Konstrukt – er ist mit wenigen Minuten Verwaltungsaufwand pro Jahr direkt in Euro übersetzbar. Konkret:

  • Freistellungsauftrag bei allen Banken setzen, bei denen du Kapitalerträge erwartest – Summe unter 1.000 € (bzw. 2.000 €).
  • Verteilung der Aufträge einmal pro Jahr überprüfen und anpassen, wenn sich die Gewichtung zwischen Konten verschoben hat.
  • Bei Eheleuten: gemeinsamer Freistellungsauftrag, um maximale Flexibilität zu gewinnen.
  • Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt: NV-Bescheinigung beantragen – wirkt stärker als der Pauschbetrag.
  • Verfallende Pauschbeträge am Jahresende durch eine geplante Realisierung nutzen, sofern die Marktsituation das hergibt.

Quellen

  • § 20 Abs. 9 EStG – Sparerpauschbetrag
  • § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug
  • BZSt-Merkblatt zum Freistellungsauftrag
  • BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer (aktuell)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € pro Person, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepartner. Der Betrag wurde zuletzt zum 1.1.2023 angehoben und gilt unverändert.

Was passiert, wenn ich zu viel Freistellung vergebe?

Die Banken melden die tatsächlich genutzten Freistellungsbeträge jährlich ans Bundeszentralamt für Steuern. Wenn die Summe über dem Pauschbetrag liegt, wirst du im Veranlagungsverfahren zur Nachzahlung aufgefordert.

Kann ich den Sparerpauschbetrag ins nächste Jahr übertragen?

Nein. Ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Zum Jahreswechsel gibt es wieder den vollen neuen Pauschbetrag.

Muss ich einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn ich ohnehin Steuererklärung mache?

Nicht zwingend – du bekommst die zu viel gezahlte Steuer in der Anlage KAP zurück. Aber dein Geld liegt bis zur Erstattung beim Finanzamt. Ein Freistellungsauftrag verbessert deinen Cashflow.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kryptowährungen?

Nein. Gewinne aus Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) und sind bei einer Haltedauer unter einem Jahr bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei (eigene Freigrenze). Der Sparerpauschbetrag aus § 20 EStG gilt dort nicht.