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Aktiengewinn versteuern bei Consorsbank
Wichtiger Hinweis:
Redaktioneller Inhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die konkrete Besteuerung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Depotführende Stelle
- Deutschland
- Abgeltungssteuer
- wird automatisch einbehalten
- Freistellungsauftrag
- direkt beim Broker möglich
- Verlustverrechnung
- automatisch im Verlusttopf
Die Consorsbank ist eine inländische depotführende Bank und behält die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bei realisierten Gewinnen automatisch ein. Die einbehaltene Steuer führt die Bank unmittelbar ans Finanzamt ab, eine eigene Angabe in der Anlage KAP ist daher meist nicht erforderlich. Wie viel nach Steuern übrig bleibt, zeigt dir der Rechner auf aktiengewinnrechner.de.
Worauf du achten solltest
- Einen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) kannst du bei der Consorsbank online einrichten und Gewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei stellen.
- Verluste werden automatisch im Verlustverrechnungstopf geführt und mit künftigen Gewinnen verrechnet.
- Eine Steuererklärung ist trotz automatischem Steuerabzug oft sinnvoll, etwa bei vergessenem Freistellungsauftrag, zur Günstigerprüfung oder bei Verlusten in einem anderen Depot.
- Die jährliche Steuerbescheinigung der Consorsbank fasst alle relevanten Werte für die Erklärung zusammen.
Aktiengewinn nach Steuern berechnen
Kaufkurs, Verkaufskurs und Stückzahl eingeben, der Rechner zieht Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer ab.
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