Glossar zur Aktien-Besteuerung
Die wichtigsten Begriffe rund um Aktiengewinne, Steuern und Börse, kurz und verständlich erklärt.
A
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Aktiensplit
Die Aufteilung einer Aktie in mehrere Anteile, wodurch sich der Kurs je Aktie entsprechend verringert.
Altbestand vor 2009
Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und deren Kursgewinne dank Bestandsschutz steuerfrei bleiben.
Anlage KAP
Formular der Steuererklärung, mit dem Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Anschaffungskosten
Der ursprüngliche Kaufpreis eines Wertpapiers einschließlich aller Nebenkosten wie Ordergebühren und Provisionen.
Ausschüttender Fonds
Ein Fonds, der erwirtschaftete Erträge regelmäßig an die Anleger auszahlt statt sie wieder anzulegen.
Ausschüttung
Auszahlung der Erträge eines Fonds an die Anleger, die als Kapitalertrag steuerpflichtig ist.
B
Bemessungsgrundlage
Der steuerpflichtige Betrag, auf den die Abgeltungssteuer berechnet wird, nach Abzug von Freibeträgen und Verlusten.
Bezugsrecht
Das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt und meist verbilligt zu erwerben.
Bruttodividende
Die volle von einem Unternehmen ausgeschüttete Dividende vor Abzug von Steuern und Abgaben.
Buchgewinn
Ein nur rechnerischer Wertzuwachs eines noch nicht verkauften Wertpapiers, der steuerlich nicht erfasst wird.
D
Depotübertrag
Übertragung von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes, mit oder ohne Eigentümerwechsel.
Dividende
Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre, die als Kapitalertrag besteuert wird.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischenstaatlicher Vertrag, der eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte in zwei Ländern vermeidet.
E
F
G
H
I
Investmentfonds
Ein Sammelvermögen vieler Anleger, das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft in Wertpapiere oder andere Anlagen investiert wird.
Investmentsteuergesetz
Gesetz, das seit 2018 die Besteuerung von Fonds und deren Anlegern regelt.
ISIN
Die zwölfstellige internationale Wertpapierkennnummer, die jedes Wertpapier weltweit eindeutig identifiziert.
J
K
Kapitalertragsteuer
Steuer auf Kapitalerträge, die als Quellensteuer direkt von der Bank einbehalten wird.
Kapitalmaßnahme
Eine gesellschaftsrechtliche Aktion eines Unternehmens, die sich auf Anzahl oder Wert der Aktien auswirkt.
Kirchensteuer
Zusätzliche Steuer für Kirchenmitglieder von 8 oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer.
Kursgewinn
Der Wertzuwachs eines Wertpapiers durch einen gestiegenen Kurs zwischen Kauf und Verkauf.
N
Q
R
S
Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer, der bei Kapitalerträgen weiterhin anfällt.
Sparerpauschbetrag
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro je Person und Jahr.
Spekulationsfrist
Die frühere einjährige Frist, nach deren Ablauf Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei waren, abgeschafft seit 2009.
Stückzinsen
Anteilig aufgelaufene Zinsen einer Anleihe, die beim Kauf oder Verkauf gesondert abgerechnet werden.
T
Teilfreistellung
Steuerfrei gestellter Anteil der Erträge bestimmter Fonds als Ausgleich für Steuern auf Fondsebene.
Teilfreistellungsquote
Der prozentuale Anteil der Fondserträge, der je nach Fondsart von der Besteuerung freigestellt wird.
Thesaurierender Fonds
Ein Fonds, der Erträge nicht ausschüttet, sondern automatisch wieder im Fondsvermögen anlegt.
Thesaurierung
Wiederanlage der Erträge im Fonds, statt sie an die Anleger auszuschütten.
V
Veräußerungsgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers, also der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Nebenkosten.
Verlustverrechnung
Verrechnung realisierter Verluste mit Gewinnen, um die steuerpflichtigen Kapitalerträge zu mindern.
Verlustverrechnungstopf
Konto bei der Bank, in dem realisierte Verluste für die spätere Verrechnung mit Gewinnen gesammelt werden.
Vorabpauschale
Jährlich vorab besteuerter fiktiver Mindestertrag thesaurierender Fonds auf Basis des Basiszinses.