Glossar
Kapitalmaßnahme
Eine gesellschaftsrechtliche Aktion eines Unternehmens, die sich auf Anzahl oder Wert der Aktien auswirkt.
Eine Kapitalmaßnahme umfasst alle Aktionen einer Gesellschaft, die die Kapitalstruktur oder die Aktien der Anleger verändern. Dazu zählen Aktiensplits, Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten, Fusionen, Übernahmen, Abspaltungen sowie die Ausgabe von Gratisaktien.
Die steuerliche Behandlung hängt stark von der Art der Maßnahme ab. Während ein Aktiensplit steuerneutral ist, können Abspaltungen oder Barabfindungen einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen. Banken setzen Kapitalmaßnahmen automatisch im Depot um und passen Stückzahlen sowie Anschaffungskosten an. In Zweifelsfällen ist die Anlage KAP relevant.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Aktiensplit
Die Aufteilung einer Aktie in mehrere Anteile, wodurch sich der Kurs je Aktie entsprechend verringert.
Bezugsrecht
Das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt und meist verbilligt zu erwerben.
Anschaffungskosten
Der ursprüngliche Kaufpreis eines Wertpapiers einschließlich aller Nebenkosten wie Ordergebühren und Provisionen.