Glossar
Aktiensplit
Die Aufteilung einer Aktie in mehrere Anteile, wodurch sich der Kurs je Aktie entsprechend verringert.
Bei einem Aktiensplit teilt ein Unternehmen seine bestehenden Aktien in eine größere Zahl von Anteilen auf. Aus einer Aktie werden beispielsweise zwei oder drei, während sich der Kurs je Aktie im selben Verhältnis verringert. Der Gesamtwert des Depots bleibt unverändert.
Ziel eines Splits ist häufig ein optisch niedrigerer Kurs, der die Aktie für Kleinanleger attraktiver erscheinen lässt. Steuerlich löst ein Aktiensplit keinen Veräußerungsvorgang aus. Die Anschaffungskosten verteilen sich lediglich anteilig auf die nun höhere Stückzahl, sodass keine sofortige Steuer entsteht.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Kapitalmaßnahme
Eine gesellschaftsrechtliche Aktion eines Unternehmens, die sich auf Anzahl oder Wert der Aktien auswirkt.
Anschaffungskosten
Der ursprüngliche Kaufpreis eines Wertpapiers einschließlich aller Nebenkosten wie Ordergebühren und Provisionen.
Bezugsrecht
Das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt und meist verbilligt zu erwerben.