Glossar
Bezugsrecht
Das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien bevorzugt und meist verbilligt zu erwerben.
Ein Bezugsrecht entsteht, wenn eine Aktiengesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgibt. Bestehende Aktionäre erhalten das Recht, die jungen Aktien im Verhältnis zu ihrem Anteil und oft zu einem vergünstigten Kurs zu zeichnen. So können sie eine Verwässerung ihres Anteils vermeiden.
Bezugsrechte werden in der Regel eigenständig an der Börse gehandelt. Aktionäre, die nicht zeichnen möchten, können ihre Rechte verkaufen. Steuerlich gelten Bezugsrechte als Teil der Kapitalmaßnahme. Ein Verkauf der Rechte kann je nach Konstellation einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Kapitalmaßnahme
Eine gesellschaftsrechtliche Aktion eines Unternehmens, die sich auf Anzahl oder Wert der Aktien auswirkt.
Aktiensplit
Die Aufteilung einer Aktie in mehrere Anteile, wodurch sich der Kurs je Aktie entsprechend verringert.
Veräußerungsgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers, also der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Nebenkosten.