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Teilfreistellungsquote

Der prozentuale Anteil der Fondserträge, der je nach Fondsart von der Besteuerung freigestellt wird.

Die Teilfreistellungsquote legt fest, welcher Anteil der Erträge eines Fonds steuerfrei bleibt. Sie wurde mit dem reformierten Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt, um die Vorbelastung der Fonds auf Anlegerebene auszugleichen. Die Höhe richtet sich nach dem Anlageschwerpunkt des Fonds.

Für Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent beträgt die Quote 30 Prozent. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil profitieren von 15 Prozent. Bei offenen Immobilienfonds sind je nach Schwerpunkt 60 oder 80 Prozent freigestellt. Die Bank wendet die Quote automatisch auf Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn an.

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