Glossar
Teilfreistellung
Steuerfrei gestellter Anteil der Erträge bestimmter Fonds als Ausgleich für Steuern auf Fondsebene.
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei. Sie gleicht aus, dass Fonds seit 2018 bereits auf Fondsebene Steuern zahlen. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent und bei offenen Immobilienfonds bis zu 80 Prozent.
Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen und die Vorabpauschale als auch für Veräußerungsgewinne. Die Bank berücksichtigt sie automatisch, sodass nur der verbleibende Anteil der Abgeltungssteuer unterliegt.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Investmentsteuergesetz
Gesetz, das seit 2018 die Besteuerung von Fonds und deren Anlegern regelt.
Vorabpauschale
Jährlich vorab besteuerter fiktiver Mindestertrag thesaurierender Fonds auf Basis des Basiszinses.
ETF
Ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Index wie den DAX oder MSCI World kostengünstig nachbildet.