Zum Glossar
Glossar
Vorabpauschale
Jährlich vorab besteuerter fiktiver Mindestertrag thesaurierender Fonds auf Basis des Basiszinses.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, der bei thesaurierenden Fonds jährlich versteuert wird, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Sie wird aus dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn und dem von der Bundesbank festgelegten Basiszins berechnet.
Die Bank behält die Steuer auf die Vorabpauschale zu Jahresbeginn ein, meist über das Verrechnungskonto. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-Rechner