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Depotübertrag

Übertragung von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes, mit oder ohne Eigentümerwechsel.

Ein Depotübertrag bezeichnet den Wechsel von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes. Ohne Gläubigerwechsel, also bei gleichem Eigentümer, ist der Übertrag steuerneutral, sofern die Anschaffungsdaten mit übertragen werden.

Werden die Anschaffungskosten nicht übermittelt, etwa bei einem ausländischen Depot, unterstellt die neue Bank einen pauschalen Ersatzwert, was zu höherer Steuer führen kann. Bei einem Übertrag mit Eigentümerwechsel kann ein steuerpflichtiger Vorgang oder eine Schenkung vorliegen.

Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.

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