Glossar
Depotübertrag
Übertragung von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes, mit oder ohne Eigentümerwechsel.
Ein Depotübertrag bezeichnet den Wechsel von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes. Ohne Gläubigerwechsel, also bei gleichem Eigentümer, ist der Übertrag steuerneutral, sofern die Anschaffungsdaten mit übertragen werden.
Werden die Anschaffungskosten nicht übermittelt, etwa bei einem ausländischen Depot, unterstellt die neue Bank einen pauschalen Ersatzwert, was zu höherer Steuer führen kann. Bei einem Übertrag mit Eigentümerwechsel kann ein steuerpflichtiger Vorgang oder eine Schenkung vorliegen.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Anschaffungskosten
Der ursprüngliche Kaufpreis eines Wertpapiers einschließlich aller Nebenkosten wie Ordergebühren und Provisionen.
FIFO-Methode
Verfahren, bei dem die zuerst gekauften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten.
Jahressteuerbescheinigung
Eine jährliche Bankbescheinigung über alle Kapitalerträge, einbehaltenen Steuern und genutzten Freibeträge eines Depots.