Glossar
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf private Kapitalerträge. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab, weshalb die Erträge in der Regel als abgegolten gelten.
Mit dem Abzug ist die Steuerpflicht grundsätzlich erfüllt, eine Angabe in der Steuererklärung ist dann oft nicht mehr nötig. Wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, kann über die Günstigerprüfung eine niedrigere Besteuerung erreichen.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer, der bei Kapitalerträgen weiterhin anfällt.
Sparerpauschbetrag
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro je Person und Jahr.
Günstigerprüfung
Prüfung durch das Finanzamt, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.