Glossar
Günstigerprüfung
Prüfung durch das Finanzamt, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.
Die Günstigerprüfung wird über die Anlage KAP beantragt und vergleicht die pauschale Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt der persönliche Satz unter 25 Prozent, werden die Kapitalerträge nach diesem niedrigeren Satz besteuert.
Profitieren können vor allem Personen mit geringem Gesamteinkommen, etwa Studierende oder Rentner. Das Finanzamt führt die Prüfung automatisch zugunsten des Steuerpflichtigen durch und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungssteuer.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Anlage KAP
Formular der Steuererklärung, mit dem Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
NV-Bescheinigung
Nichtveranlagungsbescheinigung, mit der Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.