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Günstigerprüfung

Prüfung durch das Finanzamt, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

Die Günstigerprüfung wird über die Anlage KAP beantragt und vergleicht die pauschale Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt der persönliche Satz unter 25 Prozent, werden die Kapitalerträge nach diesem niedrigeren Satz besteuert.

Profitieren können vor allem Personen mit geringem Gesamteinkommen, etwa Studierende oder Rentner. Das Finanzamt führt die Prüfung automatisch zugunsten des Steuerpflichtigen durch und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungssteuer.

Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.

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