Glossar
NV-Bescheinigung
Nichtveranlagungsbescheinigung, mit der Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn das voraussichtliche Einkommen so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt. Sie gilt in der Regel für drei Jahre.
Wird die NV-Bescheinigung bei der Bank eingereicht, zahlt diese Kapitalerträge auch über dem Sparerpauschbetrag ohne Abzug von Abgeltungssteuer aus. Sie ist damit besonders für Geringverdiener, Kinder und Rentner mit niedrigem Einkommen interessant.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Günstigerprüfung
Prüfung durch das Finanzamt, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.
Freistellungsauftrag
Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu stellen.
Sparerpauschbetrag
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro je Person und Jahr.