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NV-Bescheinigung

Nichtveranlagungsbescheinigung, mit der Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn das voraussichtliche Einkommen so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt. Sie gilt in der Regel für drei Jahre.

Wird die NV-Bescheinigung bei der Bank eingereicht, zahlt diese Kapitalerträge auch über dem Sparerpauschbetrag ohne Abzug von Abgeltungssteuer aus. Sie ist damit besonders für Geringverdiener, Kinder und Rentner mit niedrigem Einkommen interessant.

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