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Freistellungsauftrag

Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu stellen.

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Anleger ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro ohne Steuerabzug auszuzahlen. Erst oberhalb dieses Betrags behält die Bank die Abgeltungssteuer ein.

Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, in der Summe darf jedoch der maximale Betrag pro Person nicht überschritten werden. Ein zu hoch gesetzter oder vergessener Freistellungsauftrag führt entweder zu unnötigem Steuerabzug oder zu einer Nachzahlung über die Steuererklärung.

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