Glossar
Sparerpauschbetrag
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro je Person und Jahr.
Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Seit 2023 liegt er bei 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Ehegatten bei 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze fallen weder Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag an.
Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Ohne diesen Auftrag wird die Steuer auf alle Erträge einbehalten und kann erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Freistellungsauftrag
Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu stellen.
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Kapitalertragsteuer
Steuer auf Kapitalerträge, die als Quellensteuer direkt von der Bank einbehalten wird.