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Kapitalertragsteuer

Steuer auf Kapitalerträge, die als Quellensteuer direkt von der Bank einbehalten wird.

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen. Im Privatbereich wird sie als Abgeltungssteuer mit einem Satz von 25 Prozent erhoben und von der inländischen Bank direkt einbehalten und abgeführt.

Erfasst werden unter anderem Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer fallen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an.

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