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Solidaritätszuschlag

Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer, der bei Kapitalerträgen weiterhin anfällt.

Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5 Prozent auf die festgesetzte Kapitalertragsteuer erhoben. Bezogen auf die Kapitalerträge ergibt sich daraus eine zusätzliche Belastung von rund 1,375 Prozent.

Während der Soli bei der Einkommensteuer für die meisten Steuerpflichtigen entfallen ist, gilt diese Freigrenze nicht für die Abgeltungssteuer. Bei Kapitalerträgen wird der Solidaritätszuschlag deshalb unverändert von der Bank einbehalten.

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