Glossar
Kirchensteuer
Zusätzliche Steuer für Kirchenmitglieder von 8 oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer.
Die Kirchensteuer fällt für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Auf Kapitalerträge beträgt sie je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer und wird zusammen mit der Abgeltungssteuer einbehalten.
Die Banken rufen die Religionszugehörigkeit automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führen die Kirchensteuer direkt ab. Wer dem automatischen Abruf widerspricht, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge über die Steuererklärung nachmelden.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Solidaritätszuschlag
Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer, der bei Kapitalerträgen weiterhin anfällt.
Kapitalertragsteuer
Steuer auf Kapitalerträge, die als Quellensteuer direkt von der Bank einbehalten wird.