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Kirchensteuer

Zusätzliche Steuer für Kirchenmitglieder von 8 oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer.

Die Kirchensteuer fällt für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Auf Kapitalerträge beträgt sie je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer und wird zusammen mit der Abgeltungssteuer einbehalten.

Die Banken rufen die Religionszugehörigkeit automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führen die Kirchensteuer direkt ab. Wer dem automatischen Abruf widerspricht, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge über die Steuererklärung nachmelden.

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