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Bemessungsgrundlage

Der steuerpflichtige Betrag, auf den die Abgeltungssteuer berechnet wird, nach Abzug von Freibeträgen und Verlusten.

Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, der nach allen zulässigen Abzügen tatsächlich besteuert wird. Bei Kapitalerträgen ergibt sie sich aus den Veräußerungsgewinnen und laufenden Erträgen abzüglich verrechenbarer Verluste, des Sparerpauschbetrags und gegebenenfalls einer Teilfreistellung bei Fonds.

Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wendet die Bank den Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent an und führt zusätzlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Eine korrekt reduzierte Bemessungsgrundlage senkt die Steuerlast spürbar, weshalb Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung sorgfältig genutzt werden sollten.

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