Glossar
Haltefrist
Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, der für Aktien seit 2009 steuerlich keine Rolle mehr spielt.
Die Haltefrist bezeichnet die Dauer, über die ein Wertpapier im Depot gehalten wird. Für Aktien, Fonds und ETF, die ab 2009 gekauft wurden, ist die Haltefrist steuerlich bedeutungslos. Kursgewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer immer der Abgeltungssteuer.
Eine Ausnahme bilden Altbestände, die vor 2009 erworben wurden. Hier galt früher die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei waren. Bei anderen Anlageklassen wie vermieteten Immobilien spielt die Haltefrist dagegen weiterhin eine wichtige Rolle für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Spekulationsfrist
Die frühere einjährige Frist, nach deren Ablauf Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei waren, abgeschafft seit 2009.
Altbestand vor 2009
Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und deren Kursgewinne dank Bestandsschutz steuerfrei bleiben.
Veräußerungsgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers, also der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Nebenkosten.