Glossar
Altbestand vor 2009
Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und deren Kursgewinne dank Bestandsschutz steuerfrei bleiben.
Als Altbestand gelten Aktien und andere Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Für diese Papiere galt vor Einführung der Abgeltungssteuer die einjährige Spekulationsfrist. Da diese längst abgelaufen ist, bleiben Kursgewinne aus dem Verkauf von Altbeständen grundsätzlich steuerfrei.
Eine wichtige Ausnahme betrifft bestimmte Investmentfonds. Für Fondsaltbestände wurde mit der Reform 2018 ein Freibetrag von 100.000 Euro für nach 2017 entstandene Wertsteigerungen eingeführt. Laufende Erträge wie Dividenden unterliegen dagegen auch bei Altbeständen der normalen Besteuerung.
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Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Spekulationsfrist
Die frühere einjährige Frist, nach deren Ablauf Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei waren, abgeschafft seit 2009.
Haltefrist
Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, der für Aktien seit 2009 steuerlich keine Rolle mehr spielt.
Investmentsteuergesetz
Gesetz, das seit 2018 die Besteuerung von Fonds und deren Anlegern regelt.