Glossar
Spekulationsfrist
Die frühere einjährige Frist, nach deren Ablauf Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei waren, abgeschafft seit 2009.
Die Spekulationsfrist war bis Ende 2008 zentral für die Besteuerung von Wertpapiergewinnen. Wer Aktien länger als ein Jahr hielt, konnte den Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmen. Innerhalb der Frist erzielte Gewinne galten als private Veräußerungsgeschäfte und waren mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wurde die Spekulationsfrist für Wertpapiere abgeschafft. Seither sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Für vor 2009 erworbene Altbestände gilt der frühere Bestandsschutz weiterhin, sodass deren Gewinne steuerfrei bleiben.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Haltefrist
Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, der für Aktien seit 2009 steuerlich keine Rolle mehr spielt.
Altbestand vor 2009
Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und deren Kursgewinne dank Bestandsschutz steuerfrei bleiben.
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.