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Spekulationsfrist

Die frühere einjährige Frist, nach deren Ablauf Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei waren, abgeschafft seit 2009.

Die Spekulationsfrist war bis Ende 2008 zentral für die Besteuerung von Wertpapiergewinnen. Wer Aktien länger als ein Jahr hielt, konnte den Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmen. Innerhalb der Frist erzielte Gewinne galten als private Veräußerungsgeschäfte und waren mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wurde die Spekulationsfrist für Wertpapiere abgeschafft. Seither sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Für vor 2009 erworbene Altbestände gilt der frühere Bestandsschutz weiterhin, sodass deren Gewinne steuerfrei bleiben.

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