Glossar
Quellensteueranrechnung
Anrechnung im Ausland gezahlter Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Die Quellensteueranrechnung verrechnet die im Ausland gezahlte Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungssteuer. Damit wird vermieden, dass dieselben Dividenden zweimal in voller Höhe besteuert werden.
Anrechenbar ist grundsätzlich die Quellensteuer bis zu dem Satz, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht, oft 15 Prozent. Inländische Banken nehmen die Anrechnung meist automatisch vor, übersteigende Beträge müssen im Quellenstaat zurückgefordert werden.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Quellensteuer
Steuer, die direkt an der Ertragsquelle einbehalten wird, etwa im Ausland auf Dividenden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischenstaatlicher Vertrag, der eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte in zwei Ländern vermeidet.
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.