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Quellensteuer

Steuer, die direkt an der Ertragsquelle einbehalten wird, etwa im Ausland auf Dividenden.

Die Quellensteuer wird unmittelbar an der Quelle der Erträge einbehalten, bevor diese an den Anleger ausgezahlt werden. Bei ausländischen Aktien hält der Quellenstaat häufig einen Teil der Dividende als Steuer ein.

Dadurch kann es zu einer doppelten Belastung kommen, da auch in Deutschland die Abgeltungssteuer anfällt. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die ausländische Quellensteuer und ermöglichen eine Anrechnung auf die deutsche Steuer.

Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.

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