Glossar
Quellensteuer
Steuer, die direkt an der Ertragsquelle einbehalten wird, etwa im Ausland auf Dividenden.
Die Quellensteuer wird unmittelbar an der Quelle der Erträge einbehalten, bevor diese an den Anleger ausgezahlt werden. Bei ausländischen Aktien hält der Quellenstaat häufig einen Teil der Dividende als Steuer ein.
Dadurch kann es zu einer doppelten Belastung kommen, da auch in Deutschland die Abgeltungssteuer anfällt. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die ausländische Quellensteuer und ermöglichen eine Anrechnung auf die deutsche Steuer.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Quellensteueranrechnung
Anrechnung im Ausland gezahlter Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischenstaatlicher Vertrag, der eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte in zwei Ländern vermeidet.
Dividende
Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre, die als Kapitalertrag besteuert wird.