Glossar
Kursgewinn
Der Wertzuwachs eines Wertpapiers durch einen gestiegenen Kurs zwischen Kauf und Verkauf.
Ein Kursgewinn entsteht, wenn der Kurs eines Wertpapiers über den Einstandskurs steigt. Solange das Papier gehalten wird, handelt es sich nur um einen Buchgewinn. Erst durch den Verkauf wird der Kursgewinn realisiert und damit steuerlich relevant.
Realisierte Kursgewinne unterliegen als Veräußerungsgewinn der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Anders als bei Dividenden fällt die Steuer auf Kursgewinne nicht laufend, sondern nur bei tatsächlichem Verkauf an.
Gewinn nach Steuern in Sekunden berechnen.
Zum Aktiengewinn-RechnerVerwandte Begriffe
Buchgewinn
Ein nur rechnerischer Wertzuwachs eines noch nicht verkauften Wertpapiers, der steuerlich nicht erfasst wird.
Realisierter Gewinn
Ein durch den Verkauf eines Wertpapiers tatsächlich erzielter und damit steuerpflichtiger Gewinn.
Veräußerungsgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers, also der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Nebenkosten.