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Stückzinsen

Anteilig aufgelaufene Zinsen einer Anleihe, die beim Kauf oder Verkauf gesondert abgerechnet werden.

Stückzinsen sind die seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Zinsen einer Anleihe. Beim Verkauf vor dem nächsten Zinstermin zahlt der Käufer dem Verkäufer diese Zinsen zusätzlich zum Kurswert.

Steuerlich gelten erhaltene Stückzinsen beim Verkäufer als Kapitalertrag, während gezahlte Stückzinsen beim Käufer als negativer Ertrag wirken. Die Bank berücksichtigt beide Vorgänge automatisch im Rahmen des Steuerabzugs.

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