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Aktiengewinn versteuern bei Freedom24
Wichtiger Hinweis:
Redaktioneller Inhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die konkrete Besteuerung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Depotführende Stelle
- Zypern
- Abgeltungssteuer
- selbst in Anlage KAP angeben
- Freistellungsauftrag
- nicht möglich, Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung
- Verlustverrechnung
- über die Veranlagung
Freedom24 ist eine ausländische depotführende Stelle mit Sitz in Zypern und führt die deutsche Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt ab. Deine Kapitalerträge musst du deshalb selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Mit dem Rechner auf aktiengewinnrechner.de ermittelst du vorab, welche Steuerlast auf deinen Gewinn entfällt.
Worauf du achten solltest
- Erträge aus Aktienverkäufen eigenständig in der Anlage KAP angeben, da keine Abführung durch Freedom24 erfolgt.
- Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro über die Veranlagung geltend machen, ein Freistellungsauftrag ist bei einem zyprischen Broker nicht möglich.
- Verluste aus Aktienverkäufen über die Steuererklärung verrechnen und entsprechende Belege bereithalten.
- Jahresreports und Abrechnungen von Freedom24 aufbewahren und Beträge in Fremdwährung zum jeweiligen Kurs in Euro umrechnen.
Aktiengewinn nach Steuern berechnen
Kaufkurs, Verkaufskurs und Stückzahl eingeben, der Rechner zieht Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer ab.
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