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Aktiengewinn versteuern bei MEXEM
Wichtiger Hinweis:
Redaktioneller Inhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die konkrete Besteuerung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Depotführende Stelle
- Irland
- Abgeltungssteuer
- selbst in Anlage KAP angeben
- Freistellungsauftrag
- nicht möglich, Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung
- Verlustverrechnung
- über die Veranlagung
MEXEM ist ein in Irland ansässiger Broker und gilt als ausländische depotführende Stelle ohne automatischen deutschen Steuerabzug. Deine Kapitalerträge aus Aktienverkäufen musst du selbst in der Anlage KAP angeben und versteuern. Mit dem Rechner auf aktiengewinnrechner.de ermittelst du deine voraussichtliche Steuerlast im Voraus.
Worauf du achten solltest
- Aktiengewinne eigenständig in der Anlage KAP erklären, da MEXEM keine deutsche Abgeltungssteuer abführt.
- Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro über die Veranlagung geltend machen, ein Freistellungsauftrag ist bei diesem irischen Broker nicht möglich.
- Verlustverrechnung läuft über die Steuererklärung beim Finanzamt.
- Steuerreports von MEXEM sichern und Gewinne in Fremdwährung korrekt in Euro umrechnen.
Aktiengewinn nach Steuern berechnen
Kaufkurs, Verkaufskurs und Stückzahl eingeben, der Rechner zieht Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer ab.
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