Alle Broker
Inländischer Broker
Aktiengewinn versteuern bei S Broker
Wichtiger Hinweis:
Redaktioneller Inhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die konkrete Besteuerung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Depotführende Stelle
- Deutschland
- Abgeltungssteuer
- wird automatisch einbehalten
- Freistellungsauftrag
- direkt beim Broker möglich
- Verlustverrechnung
- automatisch im Verlusttopf
Der S Broker ist eine inländische depotführende Stelle und behält die Abgeltungssteuer von 25 Prozent samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bei jedem Gewinnverkauf automatisch ein. Die Abführung an das Finanzamt übernimmt der Broker direkt, sodass du im Normalfall nichts selbst nachmelden musst. Deinen Nettogewinn nach Steuern berechnest du mit dem Rechner auf aktiengewinnrechner.de.
Worauf du achten solltest
- Beim S Broker kannst du einen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) hinterlegen, damit Gewinne bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben.
- Realisierte Verluste werden automatisch im Verlustverrechnungstopf erfasst und mit künftigen Gewinnen verrechnet.
- Eine Steuererklärung ist trotz automatischem Abzug oft sinnvoll, etwa bei nicht ausgeschöpftem Freibetrag, zur Günstigerprüfung oder bei Verlusten in einem anderen Depot.
- Die jährliche Steuerbescheinigung des S Brokers fasst abgeführte Steuern und genutzte Freibeträge zusammen.
Aktiengewinn nach Steuern berechnen
Kaufkurs, Verkaufskurs und Stückzahl eingeben, der Rechner zieht Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer ab.
Zum Aktiengewinn-Rechner