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Aktiengewinn versteuern bei Smartbroker
Wichtiger Hinweis:
Redaktioneller Inhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die konkrete Besteuerung hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Depotführende Stelle
- Deutschland
- Abgeltungssteuer
- wird automatisch einbehalten
- Freistellungsauftrag
- direkt beim Broker möglich
- Verlustverrechnung
- automatisch im Verlusttopf
Smartbroker führt das Depot über eine inländische Stelle und behält die Abgeltungssteuer von 25 Prozent samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bei realisierten Gewinnen automatisch ein. Die Abführung ans Finanzamt erfolgt direkt durch den Broker, sodass du im Normalfall nichts selbst nachmelden musst. Was nach Steuern von deinem Gewinn bleibt, berechnest du mit dem Rechner auf aktiengewinnrechner.de.
Worauf du achten solltest
- Einen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) kannst du bei Smartbroker einrichten und Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei stellen.
- Verluste laufen automatisch in den Verlustverrechnungstopf und werden mit künftigen Gewinnen verrechnet.
- Eine Steuererklärung ist trotz automatischem Abzug oft sinnvoll, etwa bei vergessenem Freistellungsauftrag, zur Günstigerprüfung oder bei Verlusten in einem anderen Depot.
- Die jährliche Steuerbescheinigung fasst abgeführte Steuern und genutzte Freibeträge für die Erklärung zusammen.
Aktiengewinn nach Steuern berechnen
Kaufkurs, Verkaufskurs und Stückzahl eingeben, der Rechner zieht Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer ab.
Zum Aktiengewinn-Rechner